
Block-Tochter darf doch nicht als Nebenklägerin auftreten
n-tv
Der Block-Prozess ist noch nicht richtig gestartet, da befinden sich die Anwälte schon in wilden Scharmützeln. Konkret geht es um die Frage, ob die minderjährigen Kinder als Nebenkläger auftreten dürfen. Das Argument dagegen: Da der Vater sie rechtlich vertritt, könnten Interessenkonflikte bestehen.
Im Prozess um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin zunächst aufgehoben. Wie schon bei ihrem elfjährigen Bruder müsse zunächst geklärt werden, ob die 14-Jährige - die als Minderjährige rechtlich von ihrem Vater vertreten wird - als Nebenklägerin zugelassen werden könne oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der Interessenkonflikt könnte demnach darin bestehen, dass der Vater zum einen selbst als Geschädigter und Nebenkläger in dem Prozess gegen seine Ex-Frau und Mutter der Kinder auftritt. Über die Auswahl der Anwälte für seine Kinder könnte er einen starken Einfluss auf die Nebenklage nehmen in Angelegenheiten, die auch ihn betreffen. Zum anderen ist in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit auch gegen ihn ein Verfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater in einem gesonderten Verfahren die Entziehung Minderjähriger vor, weil er die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte.
