
Bewährungsstrafe für Schwimmlehrerin nach Tod von Mädchen
n-tv
Die Schwimmlehrerin soll sich um ein weinendes Kind gekümmert und dabei die anderen Teilnehmer aus den Augen verloren haben. Eine Fünfjährige kommt ums Leben. Nun ist ein Urteil gefallen.
Hamburg (dpa/lno) - Weil in ihrem Schwimmkurs ein fünfjähriges Mädchen ertrunken ist, hat das Amtsgericht Hamburg eine 39 Jahre alte Schwimmlehrerin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig. Zudem müsse die Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, sagte der Vorsitzende Richter David Tichbi. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Oktober 2023 hatte die Fünfjährige als eines von zehn Kindern an einem Seepferdchenkurs in einem Schwimmbad im Stadtteil Niendorf teilgenommen. Die Schwimmlehrerin soll sich um ein weinendes Kind gekümmert - und dabei die anderen Kinder aus den Augen verloren haben. Die Fünfjährige geriet mindestens drei Minuten unter Wasser. Sie starb trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen des Sauerstoffmangels.
Der Vater des verstorbenen Kindes saß der Angeklagten als Nebenkläger im Gerichtssaal gegenüber. Am zweiten Verhandlungstag kämpfte er mit seinen Emotionen und las seine Aussage von einem Zettel ab. "An dem Tag als unser Kind von uns gegangen ist, ist auch etwas in uns Eltern gestorben", sagte er vor der Urteilsverkündung. Er habe der Tochter mit der Anmeldung in dem Schwimmkurs etwas Gutes tun wollen. Nun sei dadurch die Familie zerstört worden.
