
Bayerns Arbeitsgerichte leiden unter immer mehr Verfahren
n-tv
Seit Jahren steigt die Zahl der Verfahren an Bayerns Arbeitsgerichten an. Der Personalstand verharrt aber weitgehend auf dem gleichen Niveau. Erschwert wird die Lage durch viele unbesetzte Stellen.
Seit Jahren steigt die Zahl der Verfahren an Bayerns Arbeitsgerichten an. Der Personalstand verharrt aber weitgehend auf dem gleichen Niveau. Erschwert wird die Lage durch viele unbesetzte Stellen.
München (dpa/lby) - Bayerns Arbeitsgerichte leiden seit Jahren unter einer wachsenden Arbeitsbelastung - auch weil die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter der stark steigenden Fallzahlen hinterherhinkt. Zwischen 2022 und 2025 stiegen die Klageverfahren inklusive Mahnverfahren im Freistaat um fast 25 Prozent (von 42.228 auf 53.978). Beim Personal gab es im gleichen Zeitraum aber nur ein Plus von weniger als 3 Prozent (472,7 Vollzeitstellen auf 487,3). Dies geht aus mehreren Anfragen der Grünen im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegen.
Als Gründe für die wachsende Zahl an Klageverfahren nennt das Ministerium die wirtschaftliche Lage und neue gesetzliche Regelungen. Dadurch nehme die "Bereitschaft zu außergerichtlichen Einigungen angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter ab".
Zusätzlich verstärkt wird die Arbeitsbelastung durch 71 offene Stellen. Konkret sind 13 Stellen im richterlichen Dienst und 58 beim nichtrichterlichen Personal unbesetzt. Nach Angaben des zuständigen Arbeitsministeriums sei dies aus "verschiedensten Gründen nicht ungewöhnlich". Gründe seien neben fehlenden geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auch Vakanzen durch Elternzeit oder Beurlaubung sowie Versetzungsfristen und Kündigungsfristen.
Abgesehen von der steigenden Arbeitsbelastung an den Gerichten hat die aktuelle Lage auch Folgen für die Verfahrensdauern. Während bei Klageverfahren von 2015 (Dauer im Durchschnitt drei Monate) bis 2014 (3,18 Monte) nur ein kaum nennenswerter Unterschied in den Zahlen des Ministeriums auftaucht, ist es bei den Beschlussverfahren markanter: Hier stehen 3,9 Monaten von 2015 4,81 Monate in 2024 gegenüber.













