
Afghanische Familie scheitert mit Klage auf Visa-Ausstellung
n-tv
Eine Familie aus Afghanistan erhält trotz Aufnahmezusage kein Visum und klagt dagegen. Ein Gericht gibt ihr zunächst recht. Das Berliner Oberverwaltungsgericht kippt das Urteil nun und verweist auf eine fehlende Prüfung.
Eine afghanische Familie hat trotz einer Zusage für die Aufnahme in Deutschland durch das Bundesamt für Migration noch kein Recht auf ein Visum, wenn die erforderliche Sicherheitsüberprüfung noch fehlt. Das entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht. Damit änderte es eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Die vierköpfige Familie hält sich derzeit in Pakistan auf und hat eine Aufnahmezusage wegen besonderer Gefährdung auf Grundlage der Aufnahmeanordnung zu Afghanistan. Bei der Deutschen Botschaft in Pakistan beantragte die Familie Visa, die ihr vom Auswärtigen Amt verweigert wurden, unter anderem mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken. Die Sicherheitsüberprüfung sei nicht abgeschlossen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab zunächst in erster Instanz der Familie recht und verpflichtete das Auswärtige Amt, die Visa zu erteilen.
