
Abrisstopp für Jahnstadion-Westtribüne gilt weiterhin
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An der Osttribüne wird schon gebaggert. Andere Gebäudeteile des Jahnstadions dürfen vorerst nicht berührt werden. Das hat ein Gericht erneut bestätigt.
Berlin (dpa/bb) - Es bleibt dabei: Die Westtribüne, die Sanitärgebäude und die Trafogebäude des Jahnstadions dürfen vorerst nicht abgerissen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine frühere Entscheidung erneut bestätigt.
Das Land Berlin hatte beantragt, weitere Abrissarbeiten durchführen zu dürfen. Das Land rechtfertigte das damit, dass für die Spatzen zusätzliche Nistkästen angebracht worden seien, die als Ausgleich dienten. Das Gericht geht aber davon aus, dass die Maßnahmen nicht geeignet sind, um den Erhalt der von den geplanten Abrissarbeiten mindestens 90 betroffenen Brutstätten zu gewährleisten, wie dem Beschluss vom 13. Februar zu entnehmen ist.
Der Verein Naturfreunde Berlin freut sich laut einer Mitteilung über die Entscheidung. Der Verein hatte vergangenes Jahr einen Eilantrag gestellt, um die Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen.
