
Warum "Law und Order" bei Freibad-Rowdies scheitern muss
n-tv
CDU-Generalsekretär Linnemann pocht auf Schnellverfahren für Freibad-Randalierer. Dass diese zur Verantwortung gezogen müssen, steht außer Frage. Allerdings ist das Urteil auf die Schnelle keine Lösung. Es durchzudrücken wäre eine Gefahr für wichtige Regeln des Rechtsstaats.
Im baden-württembergischen Malsch wurde ein Bademeister verletzt, in Berlin-Neukölln ein Bad tagelang geschlossen. Anfang Juli meldeten mehrere Freibäder, vor allem in Berlin, Schlägereien, Pöbeleien und Belästigungen von Badegästen und Personal. Bei den Tätern handele es sich meist um Gruppen junger Männer, hieß es. Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, seit fünf Tagen im Amt, forderte daraufhin, die Randalierer müssen im Schnellverfahren abgeurteilt werden. "Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden." Außerdem, so der Unionspolitiker, müsse das Strafmaß voll ausgeschöpft werden, bis hin zu Haftstrafen.
Kritiker warfen Linnemann Populismus vor, woraufhin sich der Politiker als Verteidiger des Rechtsstaates positionierte. Dieser müsse sich durchsetzen, indem Straftäter, wenn möglich, sofort Konsequenzen spüren, schreibt Linnemann.
Die Durchsetzung von Gesetzen ist essenziell für den Rechtsstaat. Täter, egal ob Freibad-Randalierer, Betrüger oder Steuersünder, müssen eine gerechte Strafe erhalten. Auch dürfte kaum jemand etwas dagegen haben, dass dies so schnell wie möglich geschieht. "Man muss es nur wollen", schreibt Linnemann dazu. Doch es reicht gerade nicht, zu "wollen", dass Täter schnell verurteilt werden. Denn nicht nur die Durchsetzung des Strafrechts macht den Rechtsstaat aus. Rechtsstaatlich bedeutet vor allem, dass der Staat die Grund- und Schutzrechte des Einzelnen in jedem Fall wahrt. Oder anders: Damit aus einem schnellen kein willkürliches Verfahren wird, muss der Staat die Rechte eines Beschuldigten im Strafverfahren unbedingt beachten.
