
Videoüberwachung soll Pflicht in großen Schlachthöfen werden
n-tv
Wenn Schweine oder Rinder geschlachtet werden, gelten Vorschriften zum Tierschutz. Verstöße sollen künftig wirksamer aufgedeckt und geahndet werden können – mit zusätzlicher Technik.
Wenn Schweine oder Rinder geschlachtet werden, gelten Vorschriften zum Tierschutz. Verstöße sollen künftig wirksamer aufgedeckt und geahndet werden können – mit zusätzlicher Technik.
In größeren Schlachthöfen sollen Kameras zur Kontrolle von Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung hat das Bundesagrarministerium vorgelegt. Damit sollen Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, "tierschutzsensible Vorgänge" zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die vorgeschriebene Betäubung der Tiere.
Minister Alois Rainer will mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen nach eigenen Angaben "einen blinden Fleck im Tierschutz" schließen. Zu dem Entwurf können nun Verbände und die Länder Stellung nehmen. "Wir wollen zügig damit ins Kabinett", sagte der CSU-Politiker.
Die Verpflichtung zu Videoaufnahmen sei erforderlich, um eine umfassendere und wirksamere Kontrolle von Schlachteinrichtungen zu ermöglichen, heißt es in dem Entwurf. Bei Kontrollen vor Ort könnten in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Besonders in großen Schlachthöfen liefen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.
Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, sodass die Beschäftigten – anders als bei heimlichen Aufnahmen – ihr Verhalten darauf einstellen können, wie das Ministerium erläutert. Per Video überwacht werden sollen die Schritte vom Entladen der Transporter über Wartezonen der Tiere, die Betäubung und das Setzen des "Entblutungsschnitts" bis zu ersten weiteren Schlachtarbeiten.













