VGH verbietet mehrere Parolen bei propalästinensischer Demo
n-tv
Welche Slogans dürfen bei einer Kundgebung im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt verwendet werden? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dazu ein Urteil gesprochen.
Kassel (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einer für diesen Samstag geplanten propalästinensischen Kundgebung in Frankfurt bestimmte Parolen untersagt, die zur Vernichtung Israels aufrufen. Wie der VGH am Samstag mitteilte, muss die Antragstellerin der Demonstration unter anderem die Parole "From the river to the sea" unterlassen. Damit hob der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf. Die von der Stadt Frankfurt eingelegte Beschwerde hatte damit teilweise Erfolg. (Az: 2 B 1715/23)
Zur Begründung führt der Zweite Senat aus, dass das Aufrufen zur Vernichtung Israels gegen die öffentliche Sicherheit verstoße. Gerade eine lautstarke Propagierung der Vernichtung des Staates Israel vermittele erhebliche Gewaltbereitschaft und sei ihrem Inhalt nach auf Aggression und Rechtsbruch angelegt, entschied das Gericht.
Die Parole "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") habe die Stadt Frankfurt zu Recht untersagt. Das Äußern dieser Parole als Erkennungszeichen der Hamas sei aufgrund der Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 2. November verboten. Das Ministerium hatte damals ein Betätigungsverbot für die Hamas ausgesprochen.
Benediktbeuern (dpa/lby) - Spezialeinsatzkräfte der Polizei haben am Montag in Benediktbeuern im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen einen 34 -jährigen Mann in seiner Wohnung festgenommen. Der Polizeistation Kochel am See sei am Mittag "eine Bedrohungslage aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation" des Mannes bekannt geworden, teilte die Polizei mit. Wegen konkreter Anhaltspunkte für Eigen- und Fremdgefährdung rückte ein großes Polizeiaufgebot samt Spezialeinsatzkommando (SEK) und Verhandlungsgruppe an. Nachbargebäude wurden geräumt. Der Betroffene wurde am Nachmittag widerstandslos in Gewahrsam genommen. Verletzt wurde niemand, wie die Polizei mitteilte. Nähere Angaben wollte sie nicht machen.
Coesfeld (dpa/lnw) - Jahrelang hatte der Mann keinen Führerschein, am Montag sollte er die Fahrerlaubnis zurückbekommen. Aus lauter Freude genehmigte sich der 30-Jährige am vergangenen Samstag daraufhin ein paar alkoholische Getränke, wie die Polizei mitteilte. Feiern wollte der Coesfelder damit die Post, die er zuvor von der Straßenverkehrsbehörde bekommen hatte. Das tat er - aber am Steuer eines Fahrzeugs ohne Zulassung und mit unsicherer Fahrweise, wie die Polizei am Montag mitteilte. Daraufhin stoppte ihn die Besatzung eines Streifenwagens. Den Führerschein gab es nicht zurück und die Beamten leiteten ein Verfahren gegen den 30-Jährigen ein. Bei der Aufnahme der Personalien war er auch noch unkooperativ, sodass die Handschellen klickten.
Dresden (dpa/sn) - Team Zastrow - die Partei des früheren sächsischen FDP-Chefs Holger Zastrow - will sich als politischer Player in ganz Sachsen etablieren. Nach dem "spektakulären Ergebnis" bei der Stadtratswahl in Dresden wolle man weitermachen, sagte Zastrow am Montag. "Wir wollen das Projekt ausrollen. Aus dem Dresdner Projekt soll eine waschechte Partei werden." In den vergangenen Wochen habe man bereits still und heimlich eine Partei gegründet und formell die Zulassung erhalten. "Ich möchte gern in Sachsen eine freiheitliche Partei in der Mitte der Gesellschaft etablieren."
Tapfheim (dpa/lby) - Nach Worten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) ist immer noch nicht abzuschätzen, wie hoch die durch das Hochwasser verursachten Schäden für die Landwirtschaft sind. Noch immer sei das Wasser noch nicht komplett abgelaufen, sagte sie beim Besuch eines betroffenen Hofs in Tapfheim (Landkreis Donau-Ries) am Montag. Nicht nur Grünland, sondern auch Ackerland sei teils massiv überflutet worden. Zum Teil seien auch Schadstoffe auf die Flächen gelangt. Die Situation sei immer noch kritisch.