
Verwaltungsgericht erlaubt Protestcamp im Kreis Vechta
n-tv
Oldenburg/Vechta (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ein Protestcamp gegen die Massentierhaltung im Landkreis Vechta erlaubt. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag der Organisatoren gegen einen ablehnenden Bescheid des Landkreises statt. Der Landkreis hatte am Dienstag das geplante Protestcamp des Bündnisses "Gemeinsam gegen die Tierindustrie" vom 12. bis zum 17. Juli abgelehnt. Die Kreisverwaltung hatte argumentiert, dass das Protestlager nicht vom Niedersächsischen Versammlungsgesetz gedeckt sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist möglich. Ein Sprecher des Landkreises sagte, die Verwaltung wolle die Entscheidung zunächst prüfen (Az.: 7 B 2527/21). Die Veranstalter wollen in der Gemeinde Goldenstedt eine zeltstadtähnliche Veranstaltung organisieren, bei der etwa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten können und versorgt werden. Geplant ist der Aufbau einer Feldküche, einer Wasserversorgung, von Toilettenkabinen und Waschgelegenheiten. Ein großes Zirkuszelt soll als Versammlungsort dienen. Hinzu kommen laut Gericht unter anderem 20 Versorgungs-, Funktions- und Veranstaltungszelte, eine stationäre Lautsprecheranlage und mehrere Megafone.More Related News
