Verfassungsgericht: War die Notbremse des Bundes verfassungswidrig?
Frankfurter Rundschau
Was darf der Staat und was nicht? Das Bundesverfassungsgericht will noch im November darüber entscheiden, ob die Corona-Notbremse des Bundes rechtens war.
Frankfurt – Die Rolle des Staates während der Corona-Pandemie ist schon seit deren Anbeginn ein Streitpunkt. Um die Menschen vor dem Coronavirus* zu schützen, wurden zum Beispiel Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen, die Maskenpflicht eingeführt oder Betriebe vorübergehend geschlossen. Die rechtliche Grundlage dafür bildete die sogenannte Bundesnotbremse. Sie war als Änderung im Infektionsschutzgesetz am 23. April 2021 in Kraft getreten.
Einzelne Gerichte wie zum Beispiel das Verwaltungsgericht in Darmstadt hatten bestimmte Maßnahmen wie Ausgangssperren* als verfassungswidrig erklärt und wieder aufgehoben. Vom Bundesverfassungsgericht, Deutschlands oberstem Verfassungsgericht, kam jedoch bisher keine grundsätzliche Entscheidung zur Notbremse des Bundes. Dies soll sich jetzt aber ändern. Noch im November will Karlsruhe entscheiden, ob die Bundesnotbremse verfassungswidrig war. Das berichtete die Augsburger Allgemeine am Mittwoch (17.11.2021).
Konkret regelt die Bundesnotbremse, welche Maßnahmen während einer epidemischen Lage greifen müssen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 oder mehr aufweist. Ende Juni 2021 war die Bundesnotbremse ausgelaufen, da sich die Inzidenzen wieder in einstelligen Bereichen befunden hatten. Da die Zahlen aber wieder gestiegen sind, könnte die Bundesnotbremse theoretisch wieder eingeführt werden.