Trans-Elternpaare scheitern mit Änderung von „Vater“ und „Mutter“ in Geburtsurkunden
Die Welt
Zwei Trans-Elternpaare aus Berlin haben versucht, die Mutter- und Vaterschaft in den Geburtsurkunden ihrer Kinder zu ändern. Dafür klagten sie sich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch die Richter wiesen die Klage ab: Mutter ist die Person, die ein Kind zur Welt gebracht hat.
Transsexuelle können Mutterschaft und Vaterschaft nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach einer Geschlechtsanpassung nicht verändern. In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person registriert, die das Kind zur Welt gebracht hat und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde, entschied der Gerichtshof am Dienstag nach Klagen zweier Trans-Elternpaare aus Berlin.
Im ersten Fall hatte eine Frau, die ihr Geschlecht 2011 wechselte, versucht, sich als Vater ihres 2013 geborenen Kindes eintragen zu lassen. Im zweiten Fall wollte sich eine Trans-Frau als zweite Mutter in die Geburtsurkunde des 2015 geborenen Kindes eintragen lassen. Damit hätten dort zwei Mütter gestanden. In beiden Fällen hatten die zuständigen Amtsgerichte diese Eintragungen abgelehnt.