Streit um verstopfte Klos vor Bundesarbeitsgericht?
n-tv
Gaggenau (dpa/lsw) - Ein Streit um sanierungsbedürftige Toiletten in einer Firma im Landkreis Rastatt könnte ein Fall für das Bundesarbeitsgericht werden. Das Landesarbeitsgericht Freiburg hatte den klagenden Mitarbeitern in Teilen Recht gegeben und ihnen eine rückwirkende Entgelterhöhung von 0,1 Prozent zugesprochen. In einem alten Tarifvertrag war ein Anstieg um 0,5 Prozent vereinbart gewesen, sollte die Firma nicht mehrere Punkte erfüllen - darunter die Toiletten bis zum 1. Juli 2019 zu sanieren. Weil der Termin um einige Tage gerissen wurde, zogen Mitarbeiter vor Gericht. Dieses blieb unter den 0,5 Prozent, weil manche Vereinbarungen erfüllt waren.
Die Gewerkschaft, die nicht selbst Klägerin ist, feierte das als Sieg. Geschäftsführerin Claudia Peter erklärte: "Es ging hier nie um große Summen. Aber für die IG Metall-Mitglieder ging es um die Glaubwürdigkeit vom Tarifvertrag, von einem Text schwarz auf weiß."
Weil inzwischen ein neuer Tarifvertrag gelte, beziehe sich die Erhöhung auf rund zwei Jahre, sagte Hans-Jörg Leuze, Geschäftsführer von König Metall, am Donnerstag. Es gehe um ein paar Euro pro Person, die auch nur den Klägern gezahlt würden. Zuvor hatten das "Badische Tagblatt" und die "Badischen Neuesten Nachrichten" darüber berichtet.