Senat will weitere Corona-Lockerungen beschließen
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Angesichts weiter niedriger Corona-Zahlen will der rot-grüne Hamburger Senat am Dienstag weitere Lockerungen beschließen. Unter anderem sollen sich nach dpa-Informationen ab kommenden Freitag im Freien wieder bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen können; in Innenräumen soll es hingegen zunächst weiter bei maximal fünf Personen bleiben. Die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll auf 100 Menschen in Räumen und bis zu 500 unter freiem Himmel erhöht werden. Außerdem soll Prostitution unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt sowie Saunen, Dampfbäder und Wellnesseinrichtungen mit Einschränkungen wieder geöffnet werden dürfen.
In der vergangenen Woche hatte der Senat ferner angekündigt, dass Beherbergungsbetriebe und Veranstalter von Stadtrundfahrten ihre Kapazitäten wieder zu 100 Prozent nutzen dürfen sollen. Bei Stadt- oder Hafenrundfahrten in offenen Doppeldeckerbussen oder Barkassen soll zudem kein negativer Corona-Test mehr verlangt werden. Auch sollen wieder mehr Sportmöglichkeiten sowie Chor- und Blasmusikproben in Innenräumen erlaubt werden. Clubs, Diskotheken und andere Tanzlokale sollen hingegen zunächst weiter geschlossen bleiben.Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.