Schlemmer-Erbin traut Frieden nach Urteil zu Erbstreit nicht
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Stuttgart (dpa/lsw) - Fast zwei Wochen nach dem Urteil im jahrelangen Rechtsstreit um das Erbe des Stuttgarter Bauhaus-Künstlers Oskar Schlemmer (1888-1943) traut die Erbin dem Frieden noch nicht. Das Urteil, wonach ihr Cousin einen Großteil der Werke an sie freigeben müsse, sei noch nicht rechtskräftig, sagte die Enkelin des Künstlers der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" (Montag). Es könne noch Berufung eingelegt werden. Als nächste Instanz kann das Oberlandesgericht Stuttgart angerufen werden.
Über den Nachlass von Schlemmer wird seit über 20 Jahren vor Gericht gestritten. Ein Mediationsverfahren war gescheitert. Der Wert in dem Nachlassstreit war mit 38 Millionen Euro beziffert worden. Am 15. Juni hatte das Landgericht Stuttgart geurteilt, dass Werke an die Erbin herausgegeben werden müssten. Beide Enkel nehmen für sich in Anspruch, das Erbe ihres Großvaters bewahren zu wollen.
Schlemmer gilt als einer der vielseitigsten Künstler des 20. Jahrhunderts. Der gebürtige Stuttgarter arbeitete nicht nur als Maler und Bildhauer, sondern auch als Bühnengestalter.
Um das Verfahren finanzieren zu können, habe sie bereits die wenigen Werke ihres Großvaters verkaufen müssen, die ihre Mutter ihr direkt vererbt habe, sagte die Enkelin. "Wenn ich mir vor Augen führe, wie viel Zeit, Geld und Lebensenergie nötig waren, um mein gutes Recht einzufordern, wird mir ganz schlecht."
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Auftrieb für die Rechtspopulisten bei der Europawahl: Die AfD steht bei den Jungwählern hoch im Kurs, sie liegt gemeinsam mit der Union ganz vorn. Die Grünen haben bei den jungen Leuten massiv eingebüßt. Grüne Themen wurden längst von anderen abgelöst, analysiert Politikwissenschaftler Thomas König, Professor für Politikwissenschaft und europäische Politik an der Universität Mannheim im Gespräch mit ntv.