
Regierung hält an Wahlrecht ab 18 für Kommunalwahlen fest
n-tv
Während in anderen Ländern 16- und 17-Jährige über Gemeindevertreter abstimmen dürfen, müssen sie in Hessen auf ihre Volljährigkeit warten. Was sagen Innenminister und die Opposition im Landtag dazu?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei der jüngsten EU-Wahl haben in Hessen auch 16- und 17-Jährige abstimmen können - doch die Landesregierung hält am Wahlalter erst ab 18 bei den nächsten Kommunalwahlen im März 2026 fest. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte im Wiesbadener Landtag, es gebe seitens der Regierung kein Bestreben, dies zu ändern.
Der Jurist erklärte, auch die volle Geschäftsfähigkeit beginne erst mit 18. Jüngere Jugendliche dürften etwa alleine kein Auto kaufen und fahren. Auch bei Landtags- und Bundestagswahlen dürften erst ab 18 Jahren Kreuzchen gemacht werden. Auf der anderen Seite seien die Beteiligungsmöglichkeiten etwa bei Jugendbeiräten erweitert worden. Diese vertreten in der Politik die Interessen von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen.
Die Grünen-Parlamentarierin Julia Herz sagte hingegen, in fast allen anderen Bundesländern könnten bei Kommunalwahlen auch schon 16- und 17-Jährige ihre Kreuzchen machen: "Hessen blamiert sich." Experten zufolge spreche entwicklungspsychologisch und verfassungsrechtlich nichts gegen ein Wahlrecht bereits ab 16 Jahren.
