Neue Corona-Regeln für Hessen: Ohne Maske ins Konzert
Frankfurter Rundschau
Das Land beschließt mehr Freiheiten bei 2G-Veranstaltungen. Indikator ist jetzt die Lage an Kliniken, und zwar landesweit .
Wiesbaden - Die Sieben-Tage-Inzidenz als wichtigste Richtschnur hat ausgedient. Woran sich die Corona-Politik in Hessen künftig vor allem ausrichtet, ist die Situation in den Krankenhäusern. Die Lohnfortzahlung in der Quarantäne für Ungeimpfte entfällt, aber erst am 1. November, damit noch Zeit bleibt, sich impfen zu lassen. In Gastronomie, Kulturveranstaltungen, Frisiersalons oder Geschäfte können nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden - dann ohne Maskenpflicht und Abstandregeln.
Das sind die Eckpunkte der Beschlüsse des Corona-Kabinetts, die Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Dienstag in Wiesbaden vorstellten. Damit setzt die Landesregierung um, wofür Bundestag und Bundesrat angesichts des Impffortschritts in der vergangenen Woche die Weichen gestellt haben. Die neue Verordnung gilt von Donnerstag an für vier Wochen. Das Betrachten der Situation in den Krankenhäusern erfolgt landesweit. Es gibt keinen strengen Plan, wie auf einen Anstieg der Covid-Fälle dort zu reagieren ist. Zum Systemwechsel gehört auch, dass die Gesundheitsämter sich bei der Kontaktverfolgung auf die vulnerablen Gruppen konzentrieren sollen.
Die 3G-Vorgaben gelten landesweit wie gehabt nicht in Behörden, beim ÖPNV oder bei anderen notwendigen Tätigkeiten. Wohl aber in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Betriebskantinen) und bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Neu: Auch Mitarbeitende müssen einen Negativnachweis vorlegen. Der Betrieb bietet zweimal wöchentlich Tests an. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei Anreise, danach zweimal wöchentlich erforderlich. Draußen fällt die 3G-Pflicht bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Gästen weg. Es muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.