
Mehr Ermittlungsbefugnisse bei Kindesmissbrauch gefordert
n-tv
In Fällen von Kindesmissbrauch gleicht die Tätersuche oft einem Puzzlespiel. Aus Datenschutzgründen dürfen nicht alle Karten gleich aufgedeckt werden. Der Landtag in MV sieht Handlungsbedarf.
Schwerin (dpa/mv) - Zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt soll nach dem Willen des Landtags die Datenabfrage durch Ermittler in Melderegistern erleichtert werden. Die Abgeordneten forderten die Landesregierung mit großer Mehrheit dazu auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für eine Änderung des Bundesmeldegesetzes einzusetzen.
Mit der Reform soll erreicht werden, dass auch personenbezogene Meldedaten von Kindern für automatisierte Abrufverfahren zugelassen werden. Voraussetzung soll in solchen Fällen ein konkreter Gefährdungsverdacht sein. Bislang sind aus grundsätzlichen Erwägungen Daten von Kindern besonders geschützt.
Die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier verwies auf steigende Fallzahlen. Studien zufolge habe etwa jeder achte Erwachsene in seiner Kindheit oder Jugend Missbrauch erfahren. Die massenhafte Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet lasse darauf schließen, dass die Zahl der Betroffenen wächst.
