
Lieferkettengesetz der EU: Nur noch ein Gesetzchen
Frankfurter Rundschau
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Es ist ein Euphemismus, die von den Unterhändlern des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung zum EU-Lieferkettengesetz als eine Lockerung zu bezeichnen. Richtig ist: Die Regelung wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag komplett entkernt, bevor sie überhaupt inkraftgetreten ist. Denn fortan gilt der Entwurf nur noch für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Damit werden mehr als 70 Prozent der ursprünglich vom Gesetz erfassten Unternehmen ausgenommen.
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