Lebenslange Haft für Raser: BGH verwirft Revision
n-tv
Berlin/Karlsruhe (dpa/bb) - Ein Raser, der vor knapp drei Jahren in Berlin mit seinem Auto eine Studentin erfasste und sie dabei tötete, ist nun rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen das zwei Jahre alte Urteil des Landgerichts Berlin sei als unbegründet verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit. Das Landgericht habe seine Entscheidung tragfähig begründet. In dessen Urteilsbegründung hieß es unter anderem, der damals 27-Jährige habe bei seiner Flucht vor der Polizei den Tod der unbeteiligten jungen Frau billigend in Kauf genommen.
Der Mann war von der Polizei beim Klauen eines Werkzeugkoffers aus einem Kleintransporter erwischt worden und daraufhin mit seinem Auto geflüchtet. Den Ermittlungen zufolge sei er durch eine Tempo-30-Zone in der City-West gerast, dabei über eine rote Ampel gefahren und gegen zwei Autos gestoßen. Dann habe schließlich mit mehr als 80 Stundenkilometern die Studentin erfasst. Die Frau wurde durch die Luft geschleudert und starb beim Aufprall. Auch der 18 Jahre alte Beifahrer des Rasers kam ums Leben, zudem wurden zwei Autofahrerinnen und ein Polizist verletzt. © dpa-infocom, dpa:210520-99-677340/2Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.