Länder setzen Pflege-Impfpflicht selten durch
n-tv
Seit Mitte März müssen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können. Verstöße gegen die Impfpflicht werden jedoch kaum geahndet. Einige Bundesländer sprechen sogar überhaupt keine Sanktionen aus.
Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen wird einem Bericht zufolge in keinem Bundesland konsequent durchgesetzt. Nach einer Umfrage der "Bild am Sonntag" unter allen 16 Landesgesundheitsministerien wurden zwar mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert.
Allerdings wurden bundesweit nur 70 Betretungsverbote ausgesprochen - und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. In Bayern, Sachsen, Hessen und Bremen wird bei Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht demnach vollständig auf Sanktionen verzichtet. Vier Bundesländer machten keine Angaben.
Konkret wurden demnach in Bayern 56.000 Impfpflichtige ohne Impfnachweis identifiziert, aber weder Betretungsverbote noch Bußgeldbescheide verhängt. Auch in Sachsen wurden keine Bußgelder erhoben oder Betretungsverbote ausgesprochen, obwohl 39.417 der 300.000 Impfpflichtigen im Gesundheitswesen und in der Pflege keinen Nachweis erbringen können. Hessen (2770 Fälle) und Bremen (1194 Fälle) sprachen ebenfalls keine Sanktionen aus.
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