
Keine weiteren Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei Documenta
Die Welt
25 Anzeigen gingen gegen die umstrittene Kunstschau Documenta ein – von Volksverhetzung und Antisemitismus war die Rede. Die Staatsanwaltschaft Kassel jedoch sieht keine Straftaten und verweist dabei auch auf kulturelle Unterschiede.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Künstler, Kuratoren, die Leitung der „documenta fifteen“ sowie gegen politisch Verantwortliche wegen Volksverhetzung abgelehnt. Eine Straftat sei nach geltendem Recht nicht gegeben, heißt es in einem Bescheid an die 25 anzeigenden Personen, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt und über den auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Die Behörde war zuvor von Amts wegen aufgrund der Medienberichterstattung über die Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke „People‘s Justice“ des Künstlerkollektivs Taring Padi sowie des Werks „Guernica Gaza“ der Künstlergruppe Eltiqa tätig geworden. Auf dem großflächigen Banner von Taring Padi, das aufgrund der Vorwürfe kurz nach der Eröffnung der Kunstschau abgehängt worden war, war unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen.
