
Kein Geld für Verfassungsfeinde - AfD zieht vor Gericht
n-tv
Der Landtag in Mainz will mit Überprüfungen der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen verhindern, das Geld an Verfassungsfeinde fließt. Nun muss der Verfassungsgerichtshof darauf schauen.
Mainz (dpa/lrs) - Kürzlich erfolgte Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Fraktionen oder Abgeordneten in Rheinland-Pfalz staatliche Gelder bekommen. Die AfD-Fraktion sieht sich dadurch in ihrer Arbeit behindert, spricht von einer "Lex AfD" und geht juristisch dagegen vor. Sie reichte eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof ein. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) verweist derweil auf das Prinzip der wehrhaften Demokratie und verteidigt die Regelungen.
Um was geht es? Mit einem Landesgesetz zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes wurden Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie Fraktionen eingeführt. Verweigern Mitarbeiter diese oder bestehen sie nicht, soll künftig kein Geld mehr fließen. Bei der Prüfung kann auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen werden sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden sowie des Landeskriminalamtes (LKA).
Weiter heißt es dazu etwa im Abgeordnetengesetz, die erforderliche Zuverlässigkeit fehle in der Regel Personen, die wegen Staatsschutzdelikten verurteilt worden sind, die Mitglied in einem verbotenen Verein waren oder Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Wenn eine Partei als extremistisch eingestuft wird, aber nicht verboten ist, ist eine Betrachtung des Einzelfalls vorgesehen, die letzte Entscheidung liegt beim Landtagspräsidenten.
