
Kein Einzelfall: Sohn bezahlt Beerdigung mit Bürgergeld vom toten Vater – Jobcenter will Geld zurück
Frankfurter Rundschau
Vater verstorben, doch das Bürgergeld wurde weiter überwiesen und der Sohn zahlte damit die Beerdigung. Jetzt fordert das Jobcenter 1.468 Euro zurück.
Es klingt wie ein schlechter Moment im falschen Film: Der Vater – ein Bürgergeldempfänger – stirbt, der Sohn zahlt mit dem restlichen Guthaben des Verstorbenen die Beerdigung, Miete und Strom. Man glaubt, in schweren Zeiten alles richtig gemacht zuhaben. Doch zwischen Trauerkarten und Unterlagen entdeckt er Wochen später einen Brief vom Jobcenter: Rückzahlung 1.468 Euro. Warum? Weil auf dem Konto des Verstorbenen noch Bürgergeld einging. Die Frage, die sich viele stellen: Darf das Amt Geld zurückfordern, obwohl der Empfänger tot ist und das Konto leer war? Die kurze Antwort: Ja, und genau das macht dieses Urteil so hart.













