
Karlsruher Urteil gegen EZB-Käufe hat Folgen
n-tv
Ein kritisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ausgedehnte Anheihekäufe der Europäischen Zentralbank hat ein Nachspiel. Auch wenn die Richter in Karlsruhe die nachgeforderten Gründe inzwischen billigen, will die EU-Kommission Deutschland wegen Vertragsverletzung belangen.
Die EU-Kommission plant wegen des umstrittenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Wie am Nachmittag aus EU-Kreisen in Brüssel verlautete, wird das Verfahren vorbereitet. Eine formale Einleitung könnte demnach am Mittwoch erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.More Related News
