Jogginghosen-Verbot laut Juristen nicht haltbar
n-tv
Aus Sicht von Rechtsexperten dürfen nordrhein-westfälische Schulen Jungen und Mädchen nicht nach Hause schicken, weil sie Jogginghosen tragen. Der Sekundarschule Wermelskirchen könnte nun elterlicher Gegenwind bevorstehen, bis hin zu Klagen.
Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. "Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig", sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. "Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht."
Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann. Die Schule könne zwar im Einzelfall Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Dafür müsste aber ein Pflichtverstoß vorliegen, den das bloße Tragen einer Jogginghose nicht darstelle. "Da müsste schon noch mehr dazu kommen", sagte Wissmann, der das Land NRW in Fragen des Schulrechts beraten hat.
Wenn ein Gespräch mit der Schulleitung nicht fruchte und eine Eingabe beim Schulamt auch nicht, könnten Betroffene gegen den Ausschluss vom Unterricht Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten suchen. Ähnlich äußerte sich Professor Markus Ogorek von der Uni Köln: "Eine Empfehlung kann schon dem Wortsinne nach keine Verpflichtung sein." Der Ausschluss von mit Sporthosen bekleideten Schülern dürfte daher rechtlich nicht gedeckt sein: "Wer Sanktionen aus dem Nichtbefolgen einer Empfehlung ziehen will, verkennt schlichtweg deren mangelnde Bindewirkung", so der Rechtswissenschaftler.