
Haftstrafe für vorgetäuschten Tod auf Ostsee
n-tv
Ein Bootsunglück soll einem Paar das große Geld bringen - doch noch bevor die Versicherungen zahlen, fliegen die Betrüger auf. Nun verurteilt das Landgericht Kiel den 56-Jährigen und seine Frau zum zweiten Mal. Die Strafen fallen in dieser Entscheidung deutlich höher aus.
Nach dem Vortäuschen seines Todes auf der Ostsee hat das Landgericht Kiel einen 56-Jährigen wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die mitangeklagte Frau wurde vom Gericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, "bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen".
Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei. Im Schein einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als sich der Mann hinter Kisten versteckte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten der Mann und auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen.
