Grundsteuerreform: Bis Ende 2022 Erklärung abgeben
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Thüringer Immobilien- und Grundstücksbesitzer müssen 2022 eine Erklärung zur Feststellung ihres Grundstückswertes einreichen. Die Erklärung ans Finanzamt braucht es für eine Berechnung zur angedachte Grundsteuerreform 2025. Bis zum 31. Oktober 2022 muss sie elektronisch beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden, sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) am Dienstag in Erfurt. Das betreffe in Thüringen rund 1,5 Millionen Flächen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer erhielten im Frühjahr ein entsprechendes Schreiben. Via Elster bestehe ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit der Erklärungsabgabe - nur in Ausnahmen sei eine analoge Abgabe möglich. Ab Januar 2025 muss die darauf basierende neue Grundsteuer für Städte und Gemeinden dann gezahlt werden. Die Vorbereitungen laufen laut Taubert bereits "auf Hochtouren". Rund 100 Beschäftigte seien zeitweise eingestellt worden, um bei der Bearbeitung zu helfen. "Ich hoffe, dass wir die Reform gemeinsam gut schaffen", sagte die Finanzministerin.
Es sei noch nicht abzusehen, wie die Berechnung in einzelnen Gemeinden ausfalle. Überall dort, wo in den vergangenen Jahren viel gebaut wurde, sei mit nicht allzu großen Veränderungen zu rechnen. In Orten, wo sich in den letzten Jahren nicht viel veränderte, sei aber mit höheren Abgaben zu rechnen, sagte Taubert. Für jede und jeden Einzelnen könne sich aber die Höhe der Grundsteuer ändern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Wertermittlung zur Festsetzung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde die Grundsteuer reformiert.
Das Bundesgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass die Bundesländer bei den Vorgaben zur Wertermittlung eigene Regeln treffen können. Thüringen habe sich gemeinsam mit zehn weiteren Bundesländern dagegen entschieden, eigene Regelungen zu etablieren, so Taubert.