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Gerichtsfehler kostet Brandenburger Familie das Haus
n-tv
Bei einer Zwangsversteigerung kauft eine Familie ein Grundstück bei Berlin. Nachdem sie ihr Eigenheim gebaut haben, taucht plötzlich der Erbe auf und fordert den Grund zurück. Ein Brandenburger Gericht gibt ihm recht. Schuld ist ein anderes Brandenburger Gericht.
Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Das hat der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) entschieden. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe doch noch und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Das Landgericht Potsdam entschied daraufhin im Jahr 2014, dass es das Amtsgericht versäumt habe, in ausreichendem Maße nach dem Erben zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt. Zudem wurde die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.
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