Gericht: Porno-Portale verstoßen gegen deutschen Jugendschutz
ProSieben
Bei ihrer Offensive gegen die großen Porno-Portale können Medienaufseher und Jugendschützer einen ersten Achtungserfolg verbuchen. Richter in Düsseldorf gaben ihnen recht.
Mehreren großen Porno-Portalen droht in Deutschland in der bisherigen Form eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss gegen den Jugendschutz verstoßen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gab am Mittwoch bekannt, dass die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) die frei zugänglichen Inhalte von Porno-Anbietern mit Sitz in Zypern zu Recht beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland zu Recht untersagt habe. Die Entscheidung erging im Eilverfahren, das Hauptverfahren steht noch aus.
Das Gericht habe ihre Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, teilte die Landesanstalt für Medien mit. Die Entscheidung sei in ihrer Eindeutigkeit "sehr erfreulich". Für die deutschen Angebote sei eine echte Altersüberprüfung der Nutzer einzurichten. Bei der Eindeutigkeit der Entscheidung sei schwer vorstellbar, warum das Hauptsacheverfahren anders ausfallen sollte.
"Angesichts der Entscheidung fordern wir die Porno-Plattformen erneut auf, unmittelbar den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten", sagte LfM-Chef Tobias Schmid. "Das Einzige, was sie hierfür tun müssen, ist eine wirksame Alterskontrolle einzuführen. Alternativ können sie auch die Verbreitung des Angebots in Deutschland einstellen."
Die Eilanträge der zypriotischen Gesellschaften gegen die Vorgaben der LfM zum Jugendschutz lehnte das Gericht ab (Az.: 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden.
