
Gericht fällt Urteil: Zoll darf Putins Schattenflotten-Tanker „Eventin“ vorerst nicht einziehen
Frankfurter Rundschau
Seit fast einem Jahr liegt die „Eventin“ vor Rügen. Nun gibt es eine Entscheidung zu dem Schiff, das der russischen Schattenflotte zugerechnet wird.
Sassnitz/München – Der Bundesfinanzhof hat dem Zoll untersagt, den russischen Öltanker „Eventin“ samt seiner 100.000 Tonnen Ölladung einzuziehen und zu verwerten. Das Gericht sieht „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“ und verweist auf rechtliche Unklarheiten bezüglich der EU-Sanktionsregeln. Zentral ist die Frage, ob das Schiff trotz seiner Listung als Teil der russischen Schattenflotte aufgrund einer Notfall-Ausnahme rechtmäßig in EU-Gewässer einlaufen durfte.
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