Gericht: Abhören der Letzten Generation rechtens
n-tv
Im Herbst 2022 hört das Landeskriminalamt unter anderem ein Pressetelefon der Letzten Generation ab. Mehrere Journalisten legen dagegen Beschwerde ein. Ein Münchner Gericht entscheidet jetzt aber, dass die Aktion zulässig gewesen ist.
Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation zurückgewiesen. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht in München mit.
Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein "intensiver, allerdings kurzer Eingriff" gewesen. Vor etwa fünf Monaten war bekannt geworden, dass das bayerische Landeskriminalamt auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressetelefon der Gruppe, abgehört hatte.
Die Abhöraktion erfolgte damals mit richterlicher Zustimmung des Amtsgerichts München. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt. Gegen die neuerliche Entscheidung des Amtsgerichts können die Betroffenen Beschwerde beim Landgericht München I einlegen.