
Frau erfriert am Großglockner: Richter zweifelt an Version des Angeklagten – „Ich tu mir hart“
Frankfurter Rundschau
Tod am Großglockner: Eine Bergsteigerin erfriert knapp unter dem Gipfel. Ihr Partner steht vor Gericht. War es Fahrlässigkeit oder ein tragisches Unglück?
Update vom 19. Februar, 19.46 Uhr: Der Prozess um den Tod einer Frau am Großglockner nimmt eine dramatische Wendung, nachdem die Ex-Freundin des Angeklagten belastende Details zu seinem Verhalten auf einer ehemaligen Bergtour offenbarte. „Mitten in der Nacht“ habe er sie „ganz allein“ zurückgelassen, als ihre Stirnlampe ausgegangen sei, erklärte die Zeugin laut Standard vor Gericht. Sie habe damals „geplärrt“. Die Ex-Partnerin beschrieb, der Angeklagte habe sich zwar grundsätzlich gekümmert bei gemeinsamen Bergtouren, gab jedoch zu bedenken, dass er bei Widrigkeiten dazu geneigt hätte, „grantig“ zu werden. Besonders brisant: Sie bestätigte, dass der Mann sie nicht zu den Touren überredet habe, aber auch nicht darauf geachtet habe, ob sie einen Biwaksack dabei hatte.

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