
Fischers Anwälte beantragen Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Die Welt
Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer weist den Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes entschieden zurück. Seine Anwälte beantragen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des unerlaubten Drogenbesitzes als haltlos zurückgewiesen und über seine Anwälte die Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeleiteten Ermittlungsverfahrens beantragt. Zudem sollen Amtshaftungsansprüche geprüft werden. Dies teilten Fischers Rechtsbeistände Marko Spänle und Stefan Bernhard-Eckel am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Es handele sich um eine „Rufmordkampagne“, für Fischer gelte weiter die Unschuldsvermutung.
Die Verteidigung des 66-Jährigen vertritt nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte die Rechtsauffassung, „dass bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in den privaten Räumlichkeiten unseres Mandanten rechtswidrig waren“, heißt es in der Mitteilung.





