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Ex-KZ-Wachmann wegen Beihilfe zu Mord angeklagt
n-tv
Als KZ-Wachmann soll ein heute 98-Jähriger die "grausame und heimtückische Tötung" Tausender unterstützt haben. Im hessischen Gießen wird nun Anklage gegen ihn erhoben. Da er diese Taten als Heranwachsender beging, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.
Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben. Dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte.
Er soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die "grausame und heimtückische Tötung" von Tausenden Häftlingen unterstützt haben. Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben. Da für ihn deshalb das Jugendstrafrecht gilt, greift das sogenannte Wohnortprinzip.
Das bedeutet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Angeschuldigte wohnt. Aus diesem Grund muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage entscheiden. Laut einem Gutachten aus dem Oktober gilt der 98-Jährige zumindest als eingeschränkt prozessfähig.
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