
Es geht um 13 Milliarden Euro - kippt Karlsruhe heute den Soli?
n-tv
Das Bundesverfassungsgericht könnte das, was vom Solidaritätszuschlag noch übrig ist, aus dem Haushalt streichen: Seit 2021 zahlen nur noch Besserverdienende die Steuer. Hat die Klage von mehreren FDP-Politikern Erfolg, steht die angehende Merz-Regierung vor einem neuen Problem.
Union und SPD ringen noch um einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, da könnte der künftigen Bundesregierung aus Karlsruhe schon die nächste Herausforderung drohen. Das Bundesverfassungsgericht will entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Durch die mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Abgabe fließen jedes Jahr fast 13 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Ist damit bald Schluss? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil:
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Nachdem es 1991/1992 zunächst einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Zuschlag 1995 vor dem Hintergrund des zusätzlichen Finanzbedarfs der Deutschen Einheit unbefristet eingeführt. Das Geld ist aber - wie alle Steuereinnahmen - nicht zweckgebunden und fließt in den Bundeshaushalt.
