
Erlass für berufsbezogene Impfpflicht bis Mitte Februar
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Der sächsische Erlass zur Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal soll möglichst bis Mitte Februar vorliegen. Ziel sei die zweite Februarwoche, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Zurzeit laufen den Angaben zufolge noch Beratungen zwischen Bund und Ländern, um eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen.
Der Bundestag hatte im Dezember eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die für Personal etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt. Die Länder müssen das Gesetz nun durch Erlasse regeln. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) betonte, dass Sachsen dafür mit allen Betroffenen reden wolle, um sich über vertretbare Umsetzungsregelungen zu verständigen. "Wir werden natürlich auch die Landkreise und Kreisfreien Städte einbinden und den geplanten Erlass in der kommenden Woche mit den Landräten, den Oberbürgermeistern und den Gesundheitsämtern abstimmen", sagte sie. Genauso spreche die Landesregierung mit Verbänden und betroffenen Einrichtungen.

Wenn die schwarz-rote Regierung das Ruder noch einmal herumreißen will, bleibt nach Ansicht von CSU-Chef Söder nur ein kleines Zeitfenster: Angesichts der Wahlen im Herbst müssen mutige Schritte noch vor der Sommerpause gelingen. Beim Spitzensteuersatz zeichnet sich dabei schon der erste größere Dissens ab.












