Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für Bayern notwendig
n-tv
München (dpa/lby) - Wegen der erneuten Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet gilt für Menschen, die aus der Region nach Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. "Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung als Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. Sie müssten sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test testen lassen und bräuchten einen entsprechenden Testnachweis.
Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern würden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet. Diese Verschärfung galt den Angaben zufolge bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und den dort angrenzenden Ländern. Sie werde nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, also auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.
Noch am Sonntag wurden laut Ministerium bereits mehr als 1500 Passagiere aus dem Vereinigten Königreich an den bayerischen Flughäfen München und Memmingen erwartet. Für diese Passagiere wurde bereits vorsorglich eine entsprechende Testung angeordnet, um Isolationsmaßnahmen sofort einleiten zu können.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.