Ein fragwürdiger „Fetisch“ und die Grenzen des aktuellen Strafrechts
Die Welt
Der „Spiegel“ berichtet, Christian Ulmen habe Fake-Pornografie seiner Ex-Frau Collien Fernandes verschickt. Was bei der Betroffenen das Gefühl einer „virtuellen Vergewaltigung“ auslöste, ist nach deutschem Recht bisher wohl nicht strafbar. Eine Analyse.
Der „Spiegel“ berichtet, Christian Ulmen habe Fake-Pornografie seiner Ex-Frau Collien Fernandes verschickt. Was bei der Betroffenen das Gefühl einer „virtuellen Vergewaltigung“ auslöste, ist nach deutschem Recht bisher wohl nicht strafbar. Eine Analyse.
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