
E-Bike ist nicht gleich E-Bike
n-tv
Im Volksmund gilt jedes Elektrofahrrad als E-Bike. Das ist falsch.
Frankfurt (dpa/lhe) - Meist werden sie alle als E-Bike bezeichnet, doch Elektrofahrräder unterteilen sich in drei Klassen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allein das Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Pedelecs sind Elektrofahrräder, die Radfahrer bis maximal 250 Watt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde unterstützen. Wichtig ist, dass der Elektromotor eines Pedelecs nur beim Fahren unterstützt. Ohne eigene Muskelkraft bewegt sich das Fahrrad also nicht. Pedelecs machen über 90 Prozent der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder aus.
Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung fällt erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h weg. Wer ein S-Pedelec fährt, braucht deshalb einen Führerschein der Klasse AM, eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und einen Schutzhelm.
E-Bikes dagegen sind mit einem Elektromofa zu vergleichen. Sie lassen sich mit Hilfe eines Elektroantriebs ganz von alleine fahren - ohne in die Pedale treten zu müssen. Je nach Höchstgeschwindigkeit benötigt man für sie eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen AM-Führerschein. Ansonsten gleichen sich die Vorschriften mit denen des S-Pedelecs.

Wenn die schwarz-rote Regierung das Ruder noch einmal herumreißen will, bleibt nach Ansicht von CSU-Chef Söder nur ein kleines Zeitfenster: Angesichts der Wahlen im Herbst müssen mutige Schritte noch vor der Sommerpause gelingen. Beim Spitzensteuersatz zeichnet sich dabei schon der erste größere Dissens ab.












