Duisburger Weihnachtsmarkt mit 2G: Strafe von 250 Euro droht
n-tv
Duisburg (dpa/lnw) - Als eine der wenigen Städte in Nordrhein-Westfalen pocht Duisburg beim Weihnachtsmarkt in der Innenstadt auf die Einhaltung der 2G-Regel. Mit dem Veranstalter Duisburg Kontor habe man entschieden, dass die Angebote auf dem heute öffnenden Weihnachtsmarkt nur von vollständig gegen das Coronavirus geimpften oder genesenen Menschen wahrgenommen werden dürfen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 13 Jahren, Schwangere und Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird.
Die Veranstalter erklären auf der Homepage der Stadt genau, in welchen Bereichen des Weihnachtsmarktes und wofür die 2G-Regel gilt:
- für den Verzehr von erworbenen Speisen und Getränken - für den Erwerb von Speisen, Getränken und sonstigen Produkten - für das Nutzen von Fahrgeschäften, Schaugeschäften und sonstigen Einrichtungen - für das Verweilen im unmittelbaren Umfeld von Ständen, Darbietungen und übrigen Einrichtungen
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