Drohen und Spalten
Frankfurter Rundschau
Ein Beschluss als Prügel für die Ungeimpften
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Als unter Bismarck ein Sozialgesetz nach dem anderen in Kraft trat, ging es der damaligen Regierung in erster Linie darum, der erstarkenden Sozialdemokratie den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883 garantierte den Versicherten schon damals kostenfreie ärztliche Behandlung und für maximal dreizehn Wochen ein Krankengeld ab dem dritten Erkrankungstag.
Das Gesetz ist in den vergangenen 138 Jahren vielfach modifiziert worden, insbesondere ist die Lohnfortzahlung heute auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt. Und: Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Was aber heißt „selbst verschuldet“? Verletzt beim Drachenfliegen, Motorradrennen, Fußballspielen, bei gefährlichen Sportarten – selbst verschuldet? Bei Rot über den Fußgängerüberweg gegangen und angefahren worden – selbst verschuldet? Geschlechtskrank wegen ungeschütztem Verkehr – selbst verschuldet? Volltrunken vom Barhocker gefallen – selbst verschuldet? Arbeitsunfähig wegen Schönheitsoperationen, Kinderwunschbehandlungen, Kettenrauchen – selbst verschuldet?