
Doppelmord von Babenhausen: Gericht erwägt neue Prüfung der Beweise
Frankfurter Rundschau
Das Land Hessen fordert fast 70 000 Euro Schadensersatz von dem wegen zweifachen Mordes verurteilten Andreas D. aus Babenhausen. Doch eigentlich geht es in dem Verfahren um viel mehr.
Im Babenhäuser Doppelmord könnte es zu einer Neubewertung der Indizien kommen. Am Mittwoch hat vor dem Landgericht Darmstadt unter großem öffentlichen Andrang ein Zivilprozess gegen den wegen zweifachen Mordes verurteilten Andreas D. begonnen. Das Land Hessen klagt auf Schadensersatz in Höhe von 69 308 Euro, die es nach dem Opferentschädigungsgesetz für die Unterbringung und Behandlung der Tochter des ermordeten Ehepaars T. aus Babenhausen aufgebracht hat.
Das Gericht habe an der Schlüssigkeit der Klage keine Zweifel, sagte Richterin Mariam Buchholz-Schreiber. „Die zentrale Frage ist, ob die hiesige Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass D. die Tat begangen hat.“ Die rechtskräftige Verurteilung im Strafverfahren sei nicht bindend. Jedoch könnten die Akten dieses Verfahrens sowie das Urteil als Beweisurkunden herangezogen und als Indiz auch im Zivilprozess verwertet werden. Die Kammer müsse sich im Laufe der Beweisführung selbst ein Bild von der Schuld des Beklagten machen.
Überraschend brachte Andreas D.s Verteidiger, Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein forensisches Gutachten ein, das die JVA Schwalmstadt in Auftrag gegeben hat. Dort befindet sich D. in Haft.
In dem 130 Seiten starken Gutachten komme die Psychiaterin zu dem Ergebnis, dass zwischen D.s Persönlichkeitsbild und der kaltblütigen Tat, die er begangen haben solle, eine „große Diskrepanz“ bestehe, sagte Strate. D. soll in der Nacht des 17. April 2009 zu seinen Reihenhausnachbarn gegangen sein, um sie zu erschießen, nachdem er sich aus einer mit Bauschaum gefüllten Pet-Flasche einen Schalldämpfer gebaut hatte.
Wesentliches Indiz war der Fund von Styroporresten im Haus der Opfer, die von einem selbstgebauten Schalldämpfer stammen sollten. Die Anleitung dazu soll D. von seinem Firmenrechner aus recherchiert haben. Im gescheiterten Wiederaufnahmeverfahren hatte Strate 2019 dargelegt, ein Gutachten widerlege dieses Indiz, weil ein solcher Schalldämpfer mit der verwendeten Überschallmunition nicht funktioniert und auch andere Spuren, etwa von der Flasche, hinterlassen hätte. „Das mit dem Schalldämpfer ist eine Fiktion“, sagte Strate am Mittwoch. Dass das Landgericht Kassel und das Oberlandesgericht Frankfurt dies nicht als Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren akzeptierten, liege daran, dass es „denklogisch ausgeschlossen“ worden sei. Dies könnten nur Juristen tun, „die einen schlechten Tag hatten“. Über Strates Bitte, einen neuen neutralen Gutachter heranzuziehen, müsse die Kammer noch beraten, sagte die Richterin.













