DDR-Garagen-Besitzer müssen weiter keine Umsatzsteuer zahlen
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Berlin (dpa/sn) - Besitzerinnen und Besitzer einer Garage mit einem zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Vertrag müssen im kommenden Jahr weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Dies gelte trotz einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar in Kraft treten soll, teilte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Donnerstag mit. Diese lege zwar fest, dass Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Privatvermieter Umsatzsteuer erheben müssen, wenn sie Garagen oder Stellplätze vermieten. Nicht betroffen seien aber Pachtverhältnisse für Garagengrundstücke, die auf einem Vertrag beruhen, der vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurde.
Die Sonderstellung jener Eigentümerinnen und Eigentümer ist ein Erbe der Vergangenheit. Die einzelnen Garagen sind zwar in Privatbesitz, die Grundstücke, auf denen sie stehen, gehören jedoch den Kommunen. Nach DDR-Gesetz war dies einst erlaubt. Der Kauf des Grundstücks war den Garagenbesitzern nicht möglich - sie zahlen eine Pacht.
Geltendes Recht sieht vor, dass es keinen Unterschied zwischen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer geben darf. Durch ein 1995 in Kraft getretenes Gesetz war dieser rechtliche Missstand bislang aber kein Problem.
Viele Kommunen sahen sich wegen einer endenden Übergangsfrist in den vergangenen Wochen und Monaten in der Pflicht, eine Entscheidung zur Zukunft der Grundstücke zu treffen, auf denen die Garagenhöfe stehen. Bei Altverträgen sieht der VDGN-Vizepräsident Peter Ohm jedoch keinen Grund zu handeln: "Hier gibt es auch nach Auslaufen der Übergangsfrist eine gesicherte Rechtsgrundlage, an der man nicht schrauben muss. Es sei denn, man möchte seine Situation als Grundstückseigentümer verbessern", sagte er der Deutschen Presse-Agentur im Oktober.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.