Corona-Verordnung: Thüringer Richter rufen Karlsruhe an
n-tv
Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht ruft die Richter in Karlsruhe an, um verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Corona-Verordnung zu klären. Die eigentlich für den 16. Juni geplante Urteilsverkündigung zu einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung von Ende Oktober 2020 sei damit aufgehoben, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in Weimar mit. Es sei der erste Beschluss in der Geschichte des Thüringer Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vorzulegen.
Ein solches Vorgehen sei nur in seltenen Fällen nötig - wenn das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts eines anderen Landes abweichen wolle, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Verfahren zu der AfD-Klage sei damit zunächst ausgesetzt. Die AfD-Fraktion geht mit ihrer Klage gegen die sogenannte Thüringer November-Verordnung vom 31. Oktober 2020 vor. Diese ist ihrer Meinung nach nichtig, weil sie mit der Thüringer Verfassung unvereinbar sei. Ein wichtiger Punkt ist dabei, ob das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu diesem Zeitpunkt geeignet war, weitreichende Grundrechtseinschränkungen zu verordnen.Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.