
Corona-Sondervermögen: Sondersitzung des hessischen Landtags
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landtag wird sich an diesem Mittwoch (ab 14 Uhr) in einer Sondersitzung mit dem Corona-Sondervermögen des Landes befassen. Anlass ist, dass der Staatsgerichtshof das milliardenschwere Finanzierungsmodell als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Land hat nach dem Urteil von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen.
Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten die Sondersitzung des Parlaments in Wiesbaden beantragt. Die Oppositionsfraktionen machen sich wegen der finanziellen Auswirkungen für eine Verschiebung der Etatberatungen für das Jahr 2022 stark. Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hat sich noch nicht konkret zu dem Vorstoß geäußert.
Das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen ist ein milliardenschweres Hilfspaket, mit dem die hessische Landesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpfen wollte. Es sieht bis Ende 2023 bis zu zwölf Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen vor - etwa für Kommunen, denen wegen der Wirtschaftskrise Steuereinnahmen weggebrochen sind. Das Sondervermögen finanziert das Land mit neuen Schulden.

Wenn die schwarz-rote Regierung das Ruder noch einmal herumreißen will, bleibt nach Ansicht von CSU-Chef Söder nur ein kleines Zeitfenster: Angesichts der Wahlen im Herbst müssen mutige Schritte noch vor der Sommerpause gelingen. Beim Spitzensteuersatz zeichnet sich dabei schon der erste größere Dissens ab.












