Corona: Gericht in Bayern kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Frankfurter Rundschau
Das RKI meldet täglich die aktuellen Zahlen zur Corona-Lage in Deutschland. Die Entwicklung der Daten zu Neuinfektionen, Todesfällen und Inzidenz. In Bayern kippt ein Gericht die 2G-Regel im Einzelhandel.
+++ 15.15 Uhr: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat Bayern gekippt. Die bayerische Verordnung werde den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht, hieß es in einem heute veröffentlichten Beschluss der Richter.
Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die Regelung in Bayern erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.
Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel in Bayern grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Beschäftigte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.
+++ 11.55 Uhr: Der Virologe und Epidemiologe Klaus Stöhr warnte derweil angesichts der Rekordzahlen bei den Neuinfektionen davor, die Infektionszahlen überzubewerten.