
Antisemitismus-Beauftragter darf „antisemitisch“ genannt werden
Die Welt
Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Bezeichnung des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume als „antisemitisch“ ist zulässig – wie sie der Anwalt Joachim Steinhöfel benutzt hatte. Das Gericht bezog sich auf frühere Äußerungen Blumes. Wie reagiert er?
Die Kontroverse um den baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume hat mit einem Beschluss des Landgerichts Hamburg eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die einstweilige Verfügung der 24. Zivilkammer, die WELT vorliegt, verpflichtet Twitter, einen Ende vergangenen Monats abgesetzten und zwischenzeitlich durch die Plattform gelöschten Tweet von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wiederherzustellen.
In dem Beitrag heißt es: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismusbeauftragten. Wir erinnern uns auch, dass der Ministerpräsident ein Fan von Waschlappen ist.“ Letzteres wohl in Anspielung auf Winfried Kretschmanns (Grüne) einige Wochen zuvor geäußerte Empfehlung, zum Energiesparen auf den Waschlappen zurückzugreifen. Unter dem Tweet findet sich eine Collage von kritischen Nachrichtenartikeln deutscher und internationaler Medien, die Blumes Verhalten und politische Verortung in verschiedenen Zusammenhängen thematisieren.













