
2G-Regel gilt bundesweit: Neue Corona-Maßnahmen in Österreich beschlossen
Frankfurter Rundschau
In Österreich gilt ab Montag (8.11.2021) eine bundesweite 2G-Regel, etwa bei Veranstaltungen, in Lokalen oder Friseursalons. Für Ungeimpfte gibt es eine Übergangsfrist.
Wien - Wegen rasant steigender Corona-Zahlen in ganz Österreich hat die Regierung in Wien nach Beratungen mit den Chefs der Bundesländer eine bundesweite 2G-Regelung beschlossen. Diese gilt ab Montag (08.11.2021) und sieht vor, dass Menschen ohne Corona-Impfung in Österreich keine Lokale, Friseure und Veranstaltungen mehr besuchen dürfen. Auch für Menschen, die in Österreich Winterurlaub machen wollen, gilt die 2G-Regel.
Österreichische Gesundheitsbehörden berichteten am Freitag von 9388 Neuinfektionen, die nah am bisherigen Rekordwert von 9586 liegen, sowie einer Inzidenz von 522. Dazu steige, nach Aussage von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), auch die Belegung der Intensivbetten deutlich schneller als erwartet. „Es ist schlicht und einfach unsere Verantwortung, die Menschen in unserem Land zu schützen“, begründete der konservative Politiker die drastischen Schritte. Auch in Deutschland wird derzeit über eine Ausweitung der 2G-Regel diskutiert.
Zu der bundesweiten 2G-Regel wurde auch eine vier Wochen lange Übergangsphase festgelegt, in der auch eine erste Impfung sowie ein aktueller PCR-Test als 2G-Nachweis ausreichend sind. Damit soll ein Anreiz für all jene geschaffen werden, die sich zum ersten Mal impfen lassen. Die Impfquote in Österreich liegt mit 66,5 Prozent etwas niedriger als in Deutschland, wo 69 Prozent der Menschen derzeit vollen Impfschutz haben.













