18-Jähriger bei Jagd von Begleiter erschossen
n-tv
Am Wochenende ereignen sich gleich zwei schwere Unfälle bei der Jagd. Während in NRW ein 53-Jähriger von einem mutmaßlichen Querschläger schwer verletzt wird, gerät in Niedersachen ein 18-Jähriger bei der Krähenjagd ins Schussfeld seines Begleiters. Für den jungen Mann kommt jede Hilfe zu spät.
Während einer Krähenjagd ist ein 18-Jähriger im niedersächsischen Dötlingen tödlich verletzt worden. Der junge Mann habe gemeinsam mit einem Gleichaltrigen am Samstagmorgen Jagd auf die Vögel gemacht, teilte die Polizei mit. Beide besaßen demnach eine Jagdberechtigung. Nach den bisherigen Erkenntnissen geriet der eine in das Schussfeld seines Bekannten, wurde getroffen und tödlich verletzt.
Die Polizei habe Ermittlungen aufgenommen und die benutzten Waffen sichergestellt. Derzeit deute alles auf einen tragischen Jagdunfall hin. Die Angehörigen seien von einem ehrenamtlichen Kriseninterventionsteam betreut worden. Ob Krähenvögel bejagt werden dürfen, ist im Jagdrecht der einzelnen Bundesländer geregelt.
Rabenkrähen dürfen in Niedersachsen zwischen dem 1. August und 20. Februar geschossen werden. Sie werden häufig mit auf Feldern aufgestellten Attrappen angelockt, die Krähen bei der Nahrungssuche simulieren. Die Bejagung von Krähen sei sinnlos und aus ökologischen, naturschutzfachlichen und ethischen Gründen abzulehnen, erklärt allerdings der Naturschutzbund Niedersachsen.