„Schande, Todsünde, Verbrechen. Begriffe, die ich nicht nur von meinen Eltern hörte“
Die Welt
Der Bundestag hat am Holocaust-Gedenktag erstmals an die Homosexuellen-Verfolgung im Nationalsozialismus erinnert. Deutlich wurde durch einen Betroffenen aber auch die Kontinuität der Verfolgung nach dem Ende des NS-Regimes. Der Großteil der AfD-Fraktion blieb der Gedenkstunde fern.
An der Geschichte von Karl Gorath lässt sich die Kontinuität der Verfolgung homosexueller Männer vor und nach 1945 eindrucksvoll erzählen. Im Alter von 22 Jahren wird er 1934 erstmals nach Paragraf 175 verurteilt. Für sexuelle Handlungen mit einem Mann muss er ein Jahr lang ins Gefängnis.
Später wird der Krankenpfleger erneut verhaftet und 1940 zu einer Gesamtzuchthausstrafe von drei Jahren verurteilt. Als „Wiederholungstäter“ wird er nach Verbüßung der Haft ins Konzentrationslager Neuengamme deportiert. Dort wurde er wie andere Homosexuelle mit dem sogenannten Rosa Winkel der Nationalsozialisten gebrandmarkt.